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Hygienekonzept Begegnungszentrum

Mariä Himmelfahrt

Vorwort

Vieles Vertraute kann seit der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Wir stehen seit dem Frühjahr 2020 einer neuen Situation gegenüber, der wir gerecht werden wollen. Zum Schutz vor Ansteckungen sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Besucher des katholischen Begegnungszentrums vor Ansteckung zu schützen. Das Pfarrheim kann nach der aktuellen Rechtslage (insb. die jeweils geltende BayIfSMV) nur für bestimmte Veranstaltungen geöffnet werden. Die Kirchenverwaltung entscheidet über weitere Öffnungen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für jegliche Nutzung des Pfarrheims (Veranstaltungen aller Art und Gremiensitzungen).

Grundsätzliche Regelungen im ganzen Haus 

  • Vom Besuch des Begegnungszentrums sind ausgeschlossen:
    Personen, die an COVID19 erkrankt sind, Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
  • Die Eingangstüre zum BZentrum sollte offen sein, bis alle Personen anwesend sind.
  • Beim Betreten des Hauses sind die Hände am bereitgestellten Spender zu desinfizieren. Es ist stets ausreichend Abstand (1,5 m) zu anderen Personen einzuhalten (gilt nicht für Personen aus dem gleichen Hausstand). Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind zu vermeiden.
  • Bei Ankunft und Verlassen sowie auf den Gängen des BZentrums ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Veranstaltung kann bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmenden zu tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

Gruppengröße:

Die vorgeschriebenen Abstände sind immer einzuhalten. Die Türen des Versammlungsraumes sind zum Betreten offen und bleiben während der Veranstaltung geöffnet. Die Fenster bleiben nach Möglichkeit geöffnet oder es wird alle 45 Minuten gelüftet.

Der Veranstalter hat die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung über das Hygienekonzept zu informieren. Der Veranstalter hat auf die Einhaltung der Vorschriften der aktuell geltenden Rechtslage zu achten. Es ist vor und nach der Veranstaltung eine Gruppenbildung im Gebäude und auf dem Vorplatz zu vermeiden.

Die Belegung erfolgt über das Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten. Jede Veranstaltung (inkl. Gremiensitzungen) muss dort angemeldet werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu festgelegten Zeiten reicht eine einmalige Anmeldung.

Die sanitären Anlagen dürfen nur einzeln aufgesucht werden. Weitere Kabinen sind verschlossen. Der Veranstalter hat die Toiletten nach der Veranstaltung zu desinfizieren

Vom Leiter der Veranstaltung zu beachten 

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden oder den Leiterinnen/Leitern einer Veranstaltung zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bzw. der Leiterinnen/Leitern einer Veranstaltung mit Hilfe des Teilnehmerbogens vollständig ausgefüllt werden und im Briefkasten abgegeben werden, auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden werden diese Daten übermittelt.

Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.

Die/Der Leiterin/Leiter einer Veranstaltung hat den Teilnehmenden bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren. Es darf kein Austausch von Arbeitsmaterialien stattfinden und das Berühren derselben Gegenstände von verschiedenen Personen ist möglichst zu vermeiden.

Nach der Veranstaltung sind Tische und Türgriffe zu desinfizieren.

Im Begegnungszentrum dürfen die Tische nicht gerückt werden, sondern nur getragen. Insbesondere beim Verändern der Aufstellung ist auf den Abstand zu achten.

 

Reinhard Röhrner, Stadtpfarrer

 

 

Kurzform des Hygienekonzeptes für Teilnehmer

  • Die Veranstaltung muss im Pfarrbüro angemeldet und ein Verantwortlicher benannt sein.
  • Der Verantwortliche/Leiter der Veranstaltung
    weist zu Beginn auf die unten genannten Punkte hin.
  • Der Leiter notiert auf dem dafür vorgesehenen Blatt die Namen der Teilnehmenden.

Handhygiene

  • Händedesinfektion (zu Beginn und nach jedem Toilettengang)
  • In die Armbeuge husten oder nießen, nicht in die Hand.
  • Keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Händedruck, lächeln gilt auch

Abstand

  • Immer im Abstand von mindestens 1,5 m sitzen oder stehen.
    Die ganze Veranstaltung über!

Mund-Nase-Schutz (MNS)

  • Wenn man im Abstand sitzt, darf der MNS abgenommen werden
  • Wenn man in Bewegung ist, z.B. beim Reingehen, muss jede/r einen MNS tragen.

Lüften

  • Vor und nach der Veranstaltung den Raum gut lüften (Stoßlüftung)
  • Es ist ratsam, eine Durchlüftung während der Veranstaltung möglich zu machen.
  • Wenn die Veranstaltung länger als 45 Minuten dauert, muss auch zwischendrin (i.e. nach 45 Minuten) ganz durchgelüftet werden.

Verantwortung

Der Leiter der Veranstaltung verpflichtet sich die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu überprüfen und die Bereiche (insbesondere Toiletten) nach der Veranstaltung zu desinfizieren.
Die Teilnehmerlisten müssen gewissenhaft geführt werden und im Briefkasten des Pfarrbüros am Ende der Veranstaltung abgegeben werden.

Hygienekonzept als PDF