In den Beschlüssen der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wir dauch auf die Feier der Gottesdienste Rücksicht genommen. So ergeben sich Erleichterungen ab diesem Wochenende (4./5. September):
1. Maskenpflicht
Es ist nur noch eine sogenantne OP-Maske erfprderlich, die am Paltz abgenommen werden darf.
Beim Kommuniongang und vom Sitzplatz entfernt muss sie getragen werden.
2. Abstandsregel gilt weiter
Die Abstandsregel gilt weiter, damit können alle Gläubigen, sofern sie keine eindeutigen Symptome haben, die Gottesdienste mitfeiern.
3. Gemeindegesang
Der Gemeindegesang ist auch ohne Maske erlaubt. Die Schola unterstützt weiter. Bitte bringen sie das eigene Gotteslob mit, die Liednummern werden wieder angezeigt.
4. Liveübertragung
Ab Montag, 6. September, werden die Gottesdienste wieder über den Youtubekanal wie gewohnt übertragen.