Wir feiern die Messe
am 2. August um 18.00 Uhr
in der Franziskanerkiche
Portiunkula-Ablass:
Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in der Kathedrale sowie in päpstlichen Basiliken (Basilicæ minores), aber auch in allen Pfarrkirchen und diesen gleichgestellten Kirchen (Kuratiekirchen) der Diözese sowie in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien gewonnen werden (jedoch nur einmal als vollkommener Ablass!). Er kann auch für Verstorbene, nicht aber für andere noch lebende Mitmenschen gewonnen werden.
Die Franziskanerkirche zählt dazu.
Bedingungen:
1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie (hl. Kommunion) sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters = Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria).
2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellten Kirche, s. o.) mit dem Gebet Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis.
Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablasstag selber geschehen.
Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, dass man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewusste lässliche Sünde.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablass entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große und erste Gebot nennt).